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Erwägungsgrund 2 Erwägungsgrund 2 (EU AI Act)

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Erwägungsgrund 2 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 2. Diese Verordnung sollte im Einklang mit den in der Charta verankerten Werten der Union angewandt werden, um den Schutz natürlicher Personen, der Unternehmen, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des Umweltschutzes zu erleichtern und gleichzeitig Innovation und Beschäftigung zu fördern und die Union zu einem Vorreiter bei der Einführung vertrauenswürdiger KI zu machen. Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_2/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Diese Verordnung sollte im Einklang mit den in der Charta verankerten Werten der Union angewandt werden, um den Schutz natürlicher Personen, der Unternehmen, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des Umweltschutzes zu erleichtern und gleichzeitig Innovation und Beschäftigung zu fördern und die Union zu einem Vorreiter bei der Einführung vertrauenswürdiger KI zu machen.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_2/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/2/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 2?

Erwägungsgrund 2 (EU AI Act) regelt: Diese Verordnung sollte im Einklang mit den in der Charta verankerten Werten der Union angewandt werden, um den Schutz natürlicher Personen, der Unternehmen, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des Umweltschutzes zu erleichtern und gleichzeitig Innovation und Beschäftigung zu fördern und die Union zu einem Vorreiter bei der Einführung vertrauenswürdiger KI zu machen.

Ist Erwägungsgrund 2 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_2/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/2/).

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