Erwägungsgrund 176 Erwägungsgrund 176 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 176 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 176. Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts und die Förderung der Einführung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger KI bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit, die Sicherheit, die in der Charta verankerten Grundrechte, einschließlich der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des Umweltschutzes, vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union sowie die Förderung der Inno… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_176/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts und die Förderung der Einführung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger KI bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit, die Sicherheit, die in der Charta verankerten Grundrechte, einschließlich der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des Umweltschutzes, vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union sowie die Förderung der Innovation, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann und daher wegen des Umfangs oder der Wirkungen der Maßnahme besser auf Unionsebene zu verwirklichen ist, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 EUV niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das für die Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_176/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/176/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 176?
Erwägungsgrund 176 (EU AI Act) regelt: Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts und die Förderung der Einführung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger KI bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit, die Sicherheit, die in der Charta verankerten Grundrechte, einschließlich der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des Umweltschutzes, vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union sowie die Förderung der Inno…
Ist Erwägungsgrund 176 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_176/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/176/).
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