Erwägungsgrund 17 Erwägungsgrund 17 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 17 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 17. Der Begriff "biometrisches Fernidentifizierungssystem", auf den in dieser Verordnung Bezug genommen wird, sollte funktional definiert werden als ein KI-System, das für die Identifizierung natürlicher Personen ohne deren aktive Beteiligung, typischerweise aus der Ferne, durch den Vergleich der biometrischen Daten einer Person mit den in einer Referenzdatenbank enthaltenen biometrischen Daten bestimmt ist, unabhängig von der jeweiligen Technologie, den Verfahren oder den Arten… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_17/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Der Begriff "biometrisches Fernidentifizierungssystem", auf den in dieser Verordnung Bezug genommen wird, sollte funktional definiert werden als ein KI-System, das für die Identifizierung natürlicher Personen ohne deren aktive Beteiligung, typischerweise aus der Ferne, durch den Vergleich der biometrischen Daten einer Person mit den in einer Referenzdatenbank enthaltenen biometrischen Daten bestimmt ist, unabhängig von der jeweiligen Technologie, den Verfahren oder den Arten der verwendeten biometrischen Daten. Solche biometrischen Fernerkennungssysteme werden in der Regel eingesetzt, um mehrere Personen oder deren Verhalten gleichzeitig zu erfassen, um die Identifizierung natürlicher Personen ohne deren aktive Beteiligung erheblich zu erleichtern. Ausgenommen sind KI-Systeme, die für die biometrische Überprüfung, einschließlich der Authentifizierung, verwendet werden sollen, deren einziger Zweck darin besteht, zu bestätigen, dass eine bestimmte natürliche Person diejenige ist, die sie vorgibt zu sein, und die Identität einer natürlichen Person zu bestätigen, um Zugang zu einem Dienst zu erhalten, ein Gerät zu entsperren oder Zugang zu einem Gebäude zu erhalten. Dieser Ausschluss ist dadurch gerechtfertigt, dass solche Systeme wahrscheinlich geringere Auswirkungen auf die Grundrechte natürlicher Personen haben als biometrische Fernidentifizierungssysteme, die für die Verarbeitung der biometrischen Daten einer großen Zahl von Personen ohne deren aktive Beteiligung verwendet werden können. Bei "Echtzeit"-Systemen erfolgen die Erfassung der biometrischen Daten, der Vergleich und die Identifizierung sofort, nahezu sofort oder auf jeden Fall ohne nennenswerte Verzögerung. In dieser Hinsicht sollte es keinen Spielraum dafür geben, die Vorschriften dieser Verordnung über die "Echtzeit"-Nutzung der betreffenden KI-Systeme dadurch zu umgehen, dass geringfügige Verzögerungen vorgesehen werden. Bei "Echtzeit"-Systemen wird "Live"- oder "Fast-Live"-Material verwendet, z. B. Videomaterial, das von einer Kamera oder einem anderen Gerät mit ähnlichen Funktionen erzeugt wird. Bei "Post"-Systemen hingegen wurden die biometrischen Daten bereits erfasst, und der Vergleich und die Identifizierung erfolgen erst mit erheblicher Verzögerung. Dabei handelt es sich um Material, wie z. B. Bilder oder Videoaufnahmen, die von geschlossenen Fernsehkameras oder privaten Geräten erzeugt wurden, die vor der Nutzung des Systems in Bezug auf die betreffenden natürlichen Personen erstellt wurden.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_17/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/17/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 17?
Erwägungsgrund 17 (EU AI Act) regelt: Der Begriff "biometrisches Fernidentifizierungssystem", auf den in dieser Verordnung Bezug genommen wird, sollte funktional definiert werden als ein KI-System, das für die Identifizierung natürlicher Personen ohne deren aktive Beteiligung, typischerweise aus der Ferne, durch den Vergleich der biometrischen Daten einer Person mit den in einer Referenzdatenbank enthaltenen biometrischen Daten bestimmt ist, unabhängig von der jeweiligen Technologie, den Verfahren oder den Arten…
Ist Erwägungsgrund 17 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_17/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/17/).
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