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Erwägungsgrund 153 Erwägungsgrund 153 (EU AI Act)

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Erwägungsgrund 153 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 153. Den Mitgliedstaaten kommt eine Schlüsselrolle bei der Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung zu. In dieser Hinsicht sollte jeder Mitgliedstaat mindestens eine notifizierende Behörde und mindestens eine Marktüberwachungsbehörde als zuständige nationale Behörden für die Überwachung der Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung benennen. Die Mitgliedstaaten können beschließen, jede Art von öffentlicher Einrichtung zu benennen, um die Aufgaben der nationalen zuständigen… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_153/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Den Mitgliedstaaten kommt eine Schlüsselrolle bei der Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung zu. In dieser Hinsicht sollte jeder Mitgliedstaat mindestens eine notifizierende Behörde und mindestens eine Marktüberwachungsbehörde als zuständige nationale Behörden für die Überwachung der Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung benennen. Die Mitgliedstaaten können beschließen, jede Art von öffentlicher Einrichtung zu benennen, um die Aufgaben der nationalen zuständigen Behörden im Sinne dieser Verordnung entsprechend ihren spezifischen nationalen organisatorischen Merkmalen und Bedürfnissen wahrzunehmen. Um die organisatorische Effizienz auf Seiten der Mitgliedstaaten zu erhöhen und eine einzige Anlaufstelle für die Öffentlichkeit und andere Ansprechpartner auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union zu schaffen, sollte jeder Mitgliedstaat eine Marktüberwachungsbehörde benennen, die als einzige Anlaufstelle fungiert.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_153/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/153/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 153?

Erwägungsgrund 153 (EU AI Act) regelt: Den Mitgliedstaaten kommt eine Schlüsselrolle bei der Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung zu. In dieser Hinsicht sollte jeder Mitgliedstaat mindestens eine notifizierende Behörde und mindestens eine Marktüberwachungsbehörde als zuständige nationale Behörden für die Überwachung der Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung benennen. Die Mitgliedstaaten können beschließen, jede Art von öffentlicher Einrichtung zu benennen, um die Aufgaben der nationalen zuständigen…

Ist Erwägungsgrund 153 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_153/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/153/).

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