Erwägungsgrund 153 Erwägungsgrund 153 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 153 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 153. Den Mitgliedstaaten kommt eine Schlüsselrolle bei der Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung zu. In dieser Hinsicht sollte jeder Mitgliedstaat mindestens eine notifizierende Behörde und mindestens eine Marktüberwachungsbehörde als zuständige nationale Behörden für die Überwachung der Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung benennen. Die Mitgliedstaaten können beschließen, jede Art von öffentlicher Einrichtung zu benennen, um die Aufgaben der nationalen zuständigen… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_153/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Den Mitgliedstaaten kommt eine Schlüsselrolle bei der Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung zu. In dieser Hinsicht sollte jeder Mitgliedstaat mindestens eine notifizierende Behörde und mindestens eine Marktüberwachungsbehörde als zuständige nationale Behörden für die Überwachung der Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung benennen. Die Mitgliedstaaten können beschließen, jede Art von öffentlicher Einrichtung zu benennen, um die Aufgaben der nationalen zuständigen Behörden im Sinne dieser Verordnung entsprechend ihren spezifischen nationalen organisatorischen Merkmalen und Bedürfnissen wahrzunehmen. Um die organisatorische Effizienz auf Seiten der Mitgliedstaaten zu erhöhen und eine einzige Anlaufstelle für die Öffentlichkeit und andere Ansprechpartner auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union zu schaffen, sollte jeder Mitgliedstaat eine Marktüberwachungsbehörde benennen, die als einzige Anlaufstelle fungiert.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_153/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/153/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 153?
Erwägungsgrund 153 (EU AI Act) regelt: Den Mitgliedstaaten kommt eine Schlüsselrolle bei der Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung zu. In dieser Hinsicht sollte jeder Mitgliedstaat mindestens eine notifizierende Behörde und mindestens eine Marktüberwachungsbehörde als zuständige nationale Behörden für die Überwachung der Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung benennen. Die Mitgliedstaaten können beschließen, jede Art von öffentlicher Einrichtung zu benennen, um die Aufgaben der nationalen zuständigen…
Ist Erwägungsgrund 153 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_153/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/153/).
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