Erwägungsgrund 151 Erwägungsgrund 151 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 151 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 151. Zur Unterstützung der Durchführung und Durchsetzung dieser Verordnung, insbesondere der Überwachungstätigkeit des Amtes für künstliche Intelligenz in Bezug auf universelle künstliche Intelligenzmodelle, sollte ein wissenschaftliches Gremium unabhängiger Sachverständiger eingesetzt werden. Die unabhängigen Sachverständigen, aus denen sich das wissenschaftliche Gremium zusammensetzt, sollten auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher oder technischer Fachkenntnisse auf dem… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_151/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Zur Unterstützung der Durchführung und Durchsetzung dieser Verordnung, insbesondere der Überwachungstätigkeit des Amtes für künstliche Intelligenz in Bezug auf universelle künstliche Intelligenzmodelle, sollte ein wissenschaftliches Gremium unabhängiger Sachverständiger eingesetzt werden. Die unabhängigen Sachverständigen, aus denen sich das wissenschaftliche Gremium zusammensetzt, sollten auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher oder technischer Fachkenntnisse auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz ausgewählt werden und ihre Aufgaben unparteiisch und objektiv wahrnehmen sowie die Vertraulichkeit der bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Tätigkeiten erhaltenen Informationen und Daten gewährleisten. Damit die für die wirksame Durchsetzung dieser Verordnung erforderlichen nationalen Kapazitäten gestärkt werden können, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, für ihre Durchsetzungsmaßnahmen Unterstützung aus dem Pool der Experten des wissenschaftlichen Gremiums anzufordern.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_151/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/151/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 151?
Erwägungsgrund 151 (EU AI Act) regelt: Zur Unterstützung der Durchführung und Durchsetzung dieser Verordnung, insbesondere der Überwachungstätigkeit des Amtes für künstliche Intelligenz in Bezug auf universelle künstliche Intelligenzmodelle, sollte ein wissenschaftliches Gremium unabhängiger Sachverständiger eingesetzt werden. Die unabhängigen Sachverständigen, aus denen sich das wissenschaftliche Gremium zusammensetzt, sollten auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher oder technischer Fachkenntnisse auf dem…
Ist Erwägungsgrund 151 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_151/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/151/).
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