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Erwägungsgrund 147 Erwägungsgrund 147 (EU AI Act)

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Erwägungsgrund 147 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 147. Die Kommission sollte den Zugang zu Prüf- und Versuchseinrichtungen für Stellen, Gruppen oder Laboratorien, die gemäß einer einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschrift der Union eingerichtet oder akkreditiert wurden und Aufgaben im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung von Produkten oder Produkten, die unter diese Harmonisierungsrechtsvorschrift der Union fallen, wahrnehmen, so weit wie möglich erleichtern. Dies gilt insbesondere für Expertengremien, Expertenlaborator… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_147/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Die Kommission sollte den Zugang zu Prüf- und Versuchseinrichtungen für Stellen, Gruppen oder Laboratorien, die gemäß einer einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschrift der Union eingerichtet oder akkreditiert wurden und Aufgaben im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung von Produkten oder Produkten, die unter diese Harmonisierungsrechtsvorschrift der Union fallen, wahrnehmen, so weit wie möglich erleichtern. Dies gilt insbesondere für Expertengremien, Expertenlaboratorien und Referenzlaboratorien im Bereich der Medizinprodukte gemäß den Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_147/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/147/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 147?

Erwägungsgrund 147 (EU AI Act) regelt: Die Kommission sollte den Zugang zu Prüf- und Versuchseinrichtungen für Stellen, Gruppen oder Laboratorien, die gemäß einer einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschrift der Union eingerichtet oder akkreditiert wurden und Aufgaben im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung von Produkten oder Produkten, die unter diese Harmonisierungsrechtsvorschrift der Union fallen, wahrnehmen, so weit wie möglich erleichtern. Dies gilt insbesondere für Expertengremien, Expertenlaborator…

Ist Erwägungsgrund 147 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_147/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/147/).

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