Erwägungsgrund 142 Erwägungsgrund 142 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 142 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 142. Um sicherzustellen, dass KI zu sozial und ökologisch vorteilhaften Ergebnissen führt, werden die Mitgliedstaaten ermutigt, die Forschung und Entwicklung von KI-Lösungen zu unterstützen und zu fördern, die zu sozial und ökologisch vorteilhaften Ergebnissen führen, wie z. B. KI-basierte Lösungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, zur Beseitigung sozioökonomischer Ungleichheiten oder zur Erreichung von Umweltzielen, indem sie ausreichende Ressou… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_142/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Um sicherzustellen, dass KI zu sozial und ökologisch vorteilhaften Ergebnissen führt, werden die Mitgliedstaaten ermutigt, die Forschung und Entwicklung von KI-Lösungen zu unterstützen und zu fördern, die zu sozial und ökologisch vorteilhaften Ergebnissen führen, wie z. B. KI-basierte Lösungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, zur Beseitigung sozioökonomischer Ungleichheiten oder zur Erreichung von Umweltzielen, indem sie ausreichende Ressourcen, einschließlich öffentlicher Mittel und Unionsmittel, bereitstellen und gegebenenfalls und unter der Voraussetzung, dass die Förderfähigkeits- und Auswahlkriterien erfüllt sind, insbesondere Projekte in Betracht ziehen, die solche Ziele verfolgen. Solche Projekte sollten auf dem Grundsatz der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen KI-Entwicklern, Experten für Ungleichheit und Nichtdiskriminierung, Zugänglichkeit, Verbraucher-, Umwelt- und digitale Rechte sowie Wissenschaftlern beruhen.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_142/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/142/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 142?
Erwägungsgrund 142 (EU AI Act) regelt: Um sicherzustellen, dass KI zu sozial und ökologisch vorteilhaften Ergebnissen führt, werden die Mitgliedstaaten ermutigt, die Forschung und Entwicklung von KI-Lösungen zu unterstützen und zu fördern, die zu sozial und ökologisch vorteilhaften Ergebnissen führen, wie z. B. KI-basierte Lösungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, zur Beseitigung sozioökonomischer Ungleichheiten oder zur Erreichung von Umweltzielen, indem sie ausreichende Ressou…
Ist Erwägungsgrund 142 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_142/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/142/).
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