Erwägungsgrund 135 Erwägungsgrund 135 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 135 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 135. Unbeschadet des verbindlichen Charakters und der uneingeschränkten Anwendbarkeit der Transparenzverpflichtungen kann die Kommission auch die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes auf Unionsebene fördern und erleichtern, um die wirksame Umsetzung der Verpflichtungen zur Erkennung und Kennzeichnung künstlich erzeugter oder manipulierter Inhalte zu erleichtern, einschließlich der Unterstützung praktischer Vorkehrungen, um gegebenenfalls die Erkennungsmechanismen zugänglich zu mach… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_135/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Unbeschadet des verbindlichen Charakters und der uneingeschränkten Anwendbarkeit der Transparenzverpflichtungen kann die Kommission auch die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes auf Unionsebene fördern und erleichtern, um die wirksame Umsetzung der Verpflichtungen zur Erkennung und Kennzeichnung künstlich erzeugter oder manipulierter Inhalte zu erleichtern, einschließlich der Unterstützung praktischer Vorkehrungen, um gegebenenfalls die Erkennungsmechanismen zugänglich zu machen und die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren entlang der Wertschöpfungskette, die Inhalte verbreiten oder deren Echtheit und Herkunft überprüfen, zu erleichtern, damit die Öffentlichkeit in die Lage versetzt wird, KI-erzeugte Inhalte tatsächlich zu erkennen.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_135/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/135/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 135?
Erwägungsgrund 135 (EU AI Act) regelt: Unbeschadet des verbindlichen Charakters und der uneingeschränkten Anwendbarkeit der Transparenzverpflichtungen kann die Kommission auch die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes auf Unionsebene fördern und erleichtern, um die wirksame Umsetzung der Verpflichtungen zur Erkennung und Kennzeichnung künstlich erzeugter oder manipulierter Inhalte zu erleichtern, einschließlich der Unterstützung praktischer Vorkehrungen, um gegebenenfalls die Erkennungsmechanismen zugänglich zu mach…
Ist Erwägungsgrund 135 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_135/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/135/).
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