Erwägungsgrund 126 Erwägungsgrund 126 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 126 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 126. Um bei Bedarf Konformitätsbewertungen durch Dritte durchführen zu können, sollten die benannten Stellen von den zuständigen nationalen Behörden gemäß dieser Verordnung benannt werden, sofern sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf Unabhängigkeit, Kompetenz, Abwesenheit von Interessenkonflikten und angemessene Cybersicherheitsanforderungen. Die Benennung dieser Stellen sollte von den zuständigen nationalen Behörden an die Kommission und die andere… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_126/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Um bei Bedarf Konformitätsbewertungen durch Dritte durchführen zu können, sollten die benannten Stellen von den zuständigen nationalen Behörden gemäß dieser Verordnung benannt werden, sofern sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf Unabhängigkeit, Kompetenz, Abwesenheit von Interessenkonflikten und angemessene Cybersicherheitsanforderungen. Die Benennung dieser Stellen sollte von den zuständigen nationalen Behörden an die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten mittels des von der Kommission entwickelten und verwalteten elektronischen Notifizierungsinstruments gemäß Artikel R23 des Anhangs I des Beschlusses Nr. 768/2008/EG übermittelt werden.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_126/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/126/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 126?
Erwägungsgrund 126 (EU AI Act) regelt: Um bei Bedarf Konformitätsbewertungen durch Dritte durchführen zu können, sollten die benannten Stellen von den zuständigen nationalen Behörden gemäß dieser Verordnung benannt werden, sofern sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf Unabhängigkeit, Kompetenz, Abwesenheit von Interessenkonflikten und angemessene Cybersicherheitsanforderungen. Die Benennung dieser Stellen sollte von den zuständigen nationalen Behörden an die Kommission und die andere…
Ist Erwägungsgrund 126 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_126/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/126/).
Du willst EU AI Act und Data Act praktisch umsetzen?
Ich helfe dir, aus Konzepten, Pflichten, Use-Cases und Nachweisen ein Compliance-System zu bauen, das für Menschen verständlich und für Aufsichten nachvollziehbar ist.