Erwägungsgrund 124 Erwägungsgrund 124 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 124 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 124. Um den Aufwand für die Marktteilnehmer möglichst gering zu halten und mögliche Doppelarbeit zu vermeiden, sollte bei AI-Systemen mit hohem Risiko, die mit Produkten in Zusammenhang stehen, die unter bestehende Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union auf der Grundlage des neuen Rechtsrahmens fallen, die Konformität dieser AI-Systeme mit den Anforderungen dieser Verordnung als Teil der in diesen Rechtsvorschriften bereits vorgesehenen Konformitätsbewertung bewertet werden.… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_124/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Um den Aufwand für die Marktteilnehmer möglichst gering zu halten und mögliche Doppelarbeit zu vermeiden, sollte bei AI-Systemen mit hohem Risiko, die mit Produkten in Zusammenhang stehen, die unter bestehende Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union auf der Grundlage des neuen Rechtsrahmens fallen, die Konformität dieser AI-Systeme mit den Anforderungen dieser Verordnung als Teil der in diesen Rechtsvorschriften bereits vorgesehenen Konformitätsbewertung bewertet werden. Die Anwendbarkeit der Anforderungen dieser Verordnung sollte daher die spezifische Logik, Methodik oder allgemeine Struktur der Konformitätsbewertung im Rahmen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union nicht beeinträchtigen.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_124/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/124/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 124?
Erwägungsgrund 124 (EU AI Act) regelt: Um den Aufwand für die Marktteilnehmer möglichst gering zu halten und mögliche Doppelarbeit zu vermeiden, sollte bei AI-Systemen mit hohem Risiko, die mit Produkten in Zusammenhang stehen, die unter bestehende Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union auf der Grundlage des neuen Rechtsrahmens fallen, die Konformität dieser AI-Systeme mit den Anforderungen dieser Verordnung als Teil der in diesen Rechtsvorschriften bereits vorgesehenen Konformitätsbewertung bewertet werden.…
Ist Erwägungsgrund 124 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_124/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/124/).
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