Art. 64 AI-Büro (EU AI Act)
Art. 64 (EU AI Act, Artikel) — AI-Büro. 1. (1) Die Kommission entwickelt das Fachwissen und die Fähigkeiten der Union im Bereich der künstlichen Intelligenz durch das Amt für künstliche Intelligenz. 2. Die Mitgliedstaaten erleichtern die dem AI-Büro übertragenen Aufgaben, wie sie in dieser Verordnung festgelegt sind. Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_64/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
1. (1) Die Kommission entwickelt das Fachwissen und die Fähigkeiten der Union im Bereich der künstlichen Intelligenz durch das Amt für künstliche Intelligenz.
2. Die Mitgliedstaaten erleichtern die dem AI-Büro übertragenen Aufgaben, wie sie in dieser Verordnung festgelegt sind.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_64/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/64/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Art. 64?
Art. 64 (EU AI Act) regelt: 1. (1) Die Kommission entwickelt das Fachwissen und die Fähigkeiten der Union im Bereich der künstlichen Intelligenz durch das Amt für künstliche Intelligenz. 2. Die Mitgliedstaaten erleichtern die dem AI-Büro übertragenen Aufgaben, wie sie in dieser Verordnung festgelegt sind.
Ist Art. 64 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_64/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/64/).
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