Art. 63 Ausnahmeregelungen für bestimmte Marktteilnehmer (EU AI Act)
Art. 63 (EU AI Act, Artikel) — Ausnahmeregelungen für bestimmte Marktteilnehmer. 1. Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG können bestimmte Elemente des in Artikel 17 dieser Verordnung geforderten Qualitätsmanagementsystems auf vereinfachte Weise erfüllen, sofern sie keine Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen im Sinne der genannten Empfehlung haben. Zu diesem Zweck erarbeitet die Kommission Leitlinien zu den Bestandteilen des Qualitätsmanagementsystems, die unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kleinstunternehmen in verein… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_63/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
1. Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG können bestimmte Elemente des in Artikel 17 dieser Verordnung geforderten Qualitätsmanagementsystems auf vereinfachte Weise erfüllen, sofern sie keine Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen im Sinne der genannten Empfehlung haben. Zu diesem Zweck erarbeitet die Kommission Leitlinien zu den Bestandteilen des Qualitätsmanagementsystems, die unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kleinstunternehmen in vereinfachter Form erfüllt werden können, ohne dass das Schutzniveau oder die Notwendigkeit der Einhaltung der Anforderungen an AI-Systeme mit hohem Risiko beeinträchtigt werden.
2. (2) Absatz 1 des vorliegenden Artikels ist nicht so auszulegen, dass diese Marktteilnehmer von der Erfüllung anderer in dieser Verordnung festgelegter Anforderungen oder Verpflichtungen, einschließlich derjenigen der Artikel 9 , 10 , 11 , 12 , 13 , 14 , 15 , 72 und 73 , befreit sind.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_63/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/63/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Art. 63?
Art. 63 (EU AI Act) regelt: 1. Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG können bestimmte Elemente des in Artikel 17 dieser Verordnung geforderten Qualitätsmanagementsystems auf vereinfachte Weise erfüllen, sofern sie keine Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen im Sinne der genannten Empfehlung haben. Zu diesem Zweck erarbeitet die Kommission Leitlinien zu den Bestandteilen des Qualitätsmanagementsystems, die unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kleinstunternehmen in verein…
Ist Art. 63 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_63/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/63/).
Du willst EU AI Act und Data Act praktisch umsetzen?
Ich helfe dir, aus Konzepten, Pflichten, Use-Cases und Nachweisen ein Compliance-System zu bauen, das für Menschen verständlich und für Aufsichten nachvollziehbar ist.