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Art. 61 Einwilligung nach Inkenntnissetzung in die Teilnahme an Tests unter realen Bedingungen außerhalb von Sandkästen der KI-Regulierung (EU AI Act)

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Art. 61 (EU AI Act, Artikel) — Einwilligung nach Inkenntnissetzung in die Teilnahme an Tests unter realen Bedingungen außerhalb von Sandkästen der KI-Regulierung. 1. Für die Durchführung von Versuchen unter realen Bedingungen gemäß Artikel 60 ist die freiwillige Zustimmung der Versuchspersonen nach Aufklärung einzuholen, bevor sie an den Versuchen teilnehmen und nachdem sie ordnungsgemäß mit knappen, klaren, sachdienlichen und verständlichen Informationen über folgende Punkte informiert wurden: (a) die Art und die Ziele der Prüfung unter realen Bedingungen und die möglichen Unannehmlichkeiten, die mit ihrer Teilnahme verbunden sein kö… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_61/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

1. Für die Durchführung von Versuchen unter realen Bedingungen gemäß Artikel 60 ist die freiwillige Zustimmung der Versuchspersonen nach Aufklärung einzuholen, bevor sie an den Versuchen teilnehmen und nachdem sie ordnungsgemäß mit knappen, klaren, sachdienlichen und verständlichen Informationen über folgende Punkte informiert wurden:

(a) die Art und die Ziele der Prüfung unter realen Bedingungen und die möglichen Unannehmlichkeiten, die mit ihrer Teilnahme verbunden sein können;

b) die Bedingungen, unter denen die Versuche unter realen Bedingungen durchgeführt werden sollen, einschließlich der voraussichtlichen Dauer der Teilnahme der Versuchsperson(en);

(c) ihre Rechte und die Garantien für ihre Teilnahme, insbesondere ihr Recht, die Teilnahme an Tests unter realen Bedingungen zu verweigern und sich jederzeit von ihnen zurückzuziehen, ohne dass ihnen dadurch Nachteile entstehen und ohne dass sie sich rechtfertigen müssen;

(d) die Modalitäten für die Beantragung der Aufhebung oder Nichtberücksichtigung der Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen des AI-Systems;

(e) die unionsweit einheitliche Identifikationsnummer für die Prüfung unter realen Bedingungen gemäß Artikel 60 Absatz 4 Buchstabe c sowie die Kontaktdaten des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters, bei dem weitere Informationen erhältlich sind.

2. Die Zustimmung nach Inkenntnissetzung ist zu datieren und zu dokumentieren, und eine Kopie ist den Versuchspersonen oder ihrem gesetzlichen Vertreter auszuhändigen.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_61/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/61/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Art. 61?

Art. 61 (EU AI Act) regelt: 1. Für die Durchführung von Versuchen unter realen Bedingungen gemäß Artikel 60 ist die freiwillige Zustimmung der Versuchspersonen nach Aufklärung einzuholen, bevor sie an den Versuchen teilnehmen und nachdem sie ordnungsgemäß mit knappen, klaren, sachdienlichen und verständlichen Informationen über folgende Punkte informiert wurden: (a) die Art und die Ziele der Prüfung unter realen Bedingungen und die möglichen Unannehmlichkeiten, die mit ihrer Teilnahme verbunden sein kö…

Ist Art. 61 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_61/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/61/).

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