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Art. 51 Einstufung von KI-Modellen für allgemeine Zwecke als KI-Modelle für allgemeine Zwecke mit systemischem Risiko (EU AI Act)

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Art. 51 (EU AI Act, Artikel) — Einstufung von KI-Modellen für allgemeine Zwecke als KI-Modelle für allgemeine Zwecke mit systemischem Risiko. 1. Ein KI-Modell für allgemeine Zwecke wird als KI-Modell für allgemeine Zwecke mit Systemrisiko eingestuft, wenn es eine der folgenden Bedingungen erfüllt: (a) Sie verfügt über hohe Wirkungskapazitäten, die auf der Grundlage geeigneter technischer Instrumente und Methoden, einschließlich Indikatoren und Benchmarks, bewertet werden; (b) auf der Grundlage einer Entscheidung der Kommission von Amts wegen oder aufgrund einer qualifizierten Warnmeldung des wissenschaftlichen Gre… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_51/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

1. Ein KI-Modell für allgemeine Zwecke wird als KI-Modell für allgemeine Zwecke mit Systemrisiko eingestuft, wenn es eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

(a) Sie verfügt über hohe Wirkungskapazitäten, die auf der Grundlage geeigneter technischer Instrumente und Methoden, einschließlich Indikatoren und Benchmarks, bewertet werden;

(b) auf der Grundlage einer Entscheidung der Kommission von Amts wegen oder aufgrund einer qualifizierten Warnmeldung des wissenschaftlichen Gremiums unter Berücksichtigung der in Anhang XIII genannten Kriterien Fähigkeiten oder Auswirkungen hat, die den unter Buchstabe a genannten gleichwertig sind.

2. Bei einem Allzweck-KI-Modell wird davon ausgegangen, dass es über eine hohe Leistungsfähigkeit im Sinne von Absatz 1 Buchstabe a verfügt, wenn der kumulative Rechenaufwand für sein Training, gemessen in Gleitkommaoperationen, mehr als 10(^25) beträgt.

3. (4) Die Kommission erlässt delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 97 , um die in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels aufgeführten Schwellenwerte zu ändern sowie Benchmarks und Indikatoren im Lichte technologischer Entwicklungen, wie etwa algorithmischer Verbesserungen oder erhöhter Hardware-Effizienz, zu ergänzen, wenn dies erforderlich ist, damit diese Schwellenwerte dem Stand der Technik entsprechen.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_51/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/51/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Art. 51?

Art. 51 (EU AI Act) regelt: 1. Ein KI-Modell für allgemeine Zwecke wird als KI-Modell für allgemeine Zwecke mit Systemrisiko eingestuft, wenn es eine der folgenden Bedingungen erfüllt: (a) Sie verfügt über hohe Wirkungskapazitäten, die auf der Grundlage geeigneter technischer Instrumente und Methoden, einschließlich Indikatoren und Benchmarks, bewertet werden; (b) auf der Grundlage einer Entscheidung der Kommission von Amts wegen oder aufgrund einer qualifizierten Warnmeldung des wissenschaftlichen Gre…

Ist Art. 51 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_51/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/51/).

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