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Art. 39 Konformitätsbewertungsstellen von Drittländern (EU AI Act)

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Art. 39 (EU AI Act, Artikel) — Konformitätsbewertungsstellen von Drittländern. Konformitätsbewertungsstellen, die nach dem Recht eines Drittlandes, mit dem die Union ein Abkommen geschlossen hat, eingerichtet wurden, können ermächtigt werden, die Tätigkeiten der notifizierten Stellen im Rahmen dieser Verordnung auszuführen, sofern sie die Anforderungen des Artikels 31 erfüllen oder ein gleichwertiges Konformitätsniveau gewährleisten. Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_39/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Konformitätsbewertungsstellen, die nach dem Recht eines Drittlandes, mit dem die Union ein Abkommen geschlossen hat, eingerichtet wurden, können ermächtigt werden, die Tätigkeiten der notifizierten Stellen im Rahmen dieser Verordnung auszuführen, sofern sie die Anforderungen des Artikels 31 erfüllen oder ein gleichwertiges Konformitätsniveau gewährleisten.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_39/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/39/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Art. 39?

Art. 39 (EU AI Act) regelt: Konformitätsbewertungsstellen, die nach dem Recht eines Drittlandes, mit dem die Union ein Abkommen geschlossen hat, eingerichtet wurden, können ermächtigt werden, die Tätigkeiten der notifizierten Stellen im Rahmen dieser Verordnung auszuführen, sofern sie die Anforderungen des Artikels 31 erfüllen oder ein gleichwertiges Konformitätsniveau gewährleisten.

Ist Art. 39 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_39/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/39/).

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