Anhang IX Information to be Submitted upon the Registration of High-Risk AI Systems Listed in Annex III in Relation to Testing in Real World Conditions in Accordance with Article 60 (EU AI Act)
Anhang IX (EU AI Act, Anhang) — Information to be Submitted upon the Registration of High-Risk AI Systems Listed in Annex III in Relation to Testing in Real World Conditions in Accordance with Article 60. Für die gemäß Artikel 60 zu registrierenden Versuche unter realen Bedingungen sind die folgenden Informationen vorzulegen und auf dem neuesten Stand zu halten: 1. Eine unionsweit einheitliche Identifikationsnummer für die Prüfung unter realen Bedingungen; 2. Name und Kontaktdaten des Anbieters oder potenziellen Anbieters und der an der Prüfung unter realen Bedingungen beteiligten Einsatzkräfte; 3. Kurze Beschreibung des KI-Systems, seines Verwendungszwecks und andere für die… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/annex_IX/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Für die gemäß Artikel 60 zu registrierenden Versuche unter realen Bedingungen sind die folgenden Informationen vorzulegen und auf dem neuesten Stand zu halten:
1. Eine unionsweit einheitliche Identifikationsnummer für die Prüfung unter realen Bedingungen;
2. Name und Kontaktdaten des Anbieters oder potenziellen Anbieters und der an der Prüfung unter realen Bedingungen beteiligten Einsatzkräfte;
3. Kurze Beschreibung des KI-Systems, seines Verwendungszwecks und andere für die Identifizierung des Systems erforderliche Informationen;
4. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale des Plans für die Prüfung unter realen Bedingungen;
5. Informationen über die Aussetzung oder Beendigung der Prüfung unter realen Bedingungen.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/annex_IX/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/annex/9/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Anhang IX?
Anhang IX (EU AI Act) regelt: Für die gemäß Artikel 60 zu registrierenden Versuche unter realen Bedingungen sind die folgenden Informationen vorzulegen und auf dem neuesten Stand zu halten: 1. Eine unionsweit einheitliche Identifikationsnummer für die Prüfung unter realen Bedingungen; 2. Name und Kontaktdaten des Anbieters oder potenziellen Anbieters und der an der Prüfung unter realen Bedingungen beteiligten Einsatzkräfte; 3. Kurze Beschreibung des KI-Systems, seines Verwendungszwecks und andere für die…
Ist Anhang IX bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/annex_IX/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/annex/9/).
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