Nachmarktüberwachung: Definition und rechtliche Bedeutung (AI Act / Data Act)
Art. 72 AI Act verpflichtet Anbieter hochriskanter KI-Systeme, ein dokumentiertes Post-Market-Monitoring-System proaktiv und systematisch einzurichten, zu implementieren, aufrechtzuerhalten und zu aktualisieren. Zweck: Erfassung und Analyse neuer/erwarteter Risiken, die sich aus der Verwendung des Systems nach dem Inverkehrbringen ergeben, und Sicherstellung, dass Korrekturmaßnahmen ergriffen werden. Das System muss mit der technischen Dokumentation (Art. 11) und der EU-Konformitätserklärung kohärent sein. Schwere Vorfälle sind nach Art. 73 zu melden (in der Regel max. 15 Tage). Aufsicht: nationale Marktüberwachungsbehörden (Art. 70). Anwendbar spätestens 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I) — verschoben durch AI Omnibus 2026.
Steve Baka
Pflicht und Zweck (Art. 72)
Art. 72 Abs. 1 verpflichtet Anbieter hochriskanter KI zu einem dokumentierten, proaktiven und systematischen Post-Market-Monitoring-System. Zweck: Sammlung und Analyse von Leistungs-/Vorfallsdaten aus dem Feldeinsatz, um neue oder erwartete Risiken zu identifizieren und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Das System muss mit der technischen Dokumentation (Art. 11) und der EU-Konformitätserklärung (Art. 47) kohärent sein. Es ergänzt die anfängliche Konformitätsbewertung um lebenslange Überwachung.
Post-Market-Monitoring-Plan
Anbieter müssen einen Post-Market-Monitoring-Plan erstellen (Art. 72, Anhang IX), der Methodik, Datenquellen, Auswertungszyklen, Verantwortlichkeiten und Korrekturprozesse definiert. Der Plan ist Teil der technischen Dokumentation und der EU-Konformitätserklärung. Bei schweren Vorfällen (Tod, Gesundheitsschäden, Schäden an kritischer Infrastruktur, Grundrechtsverletzungen) ist unverzüglich nach Art. 73 zu melden — in der Regel innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntwerden.
Praxis: Vorfallreaktion und Korrekturmaßnahmen
Korrekturmaßnahmen nach Art. 20: Nachbesserung, Deaktivierung, Rückruf, wenn das System nicht konform ist. Bei Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte: unverzügliche Benachrichtigung der Marktüberwachungsbehörden. Zusammenarbeit mit Behörden nach Art. 21 (Bereitstellung aller Informationen/Protokolle auf begründete Anfrage). Eine vorausschauende Compliance etabliert klare Vorfallreaktions-Prozesse (Incident Response Plan), Logging (Art. 12) und Verantwortlichkeiten — nicht erst nach dem ersten Vorfall.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act.
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung und GPAI-Aufsicht.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext der DSGVO.
AI Act — konsolidierter Lesetext (ai-act-law.eu)Future of Life Institute / Konsortium. Artikelgenaue, inoffiziell-konsolidierte Darstellung des AI Act.
European Data Protection Supervisor (EDPS)EDPS. EU-Datenschutzaufsicht; Stellungnahmen zum AI Act.
European Data Protection Board (EDPB)EDPB. EU-Datenschutzgremium mit KI-Leitlinien.
EU AI PactEuropäische Kommission. Freiwillige Frühumsetzung des AI Act.
Council of Europe Framework Convention on AICouncil of Europe. Erstes völkerrechtliches Abkommen zu KI.
Häufige Fragen
Was verlangt Art. 72 AI Act?
Proaktives, systematisches Post-Market-Monitoring-System für hochriskante KI. Mit Plan (Anhang IX), Datensammlung, Auswertung, Korrekturmaßnahmen.
Wann gilt Art. 72?
Spätestens 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I) — verschoben durch AI Omnibus 2026.
Wann müssen schwere Vorfälle gemeldet werden?
Nach Art. 73 in der Regel innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntwerden — bei Tod, Gesundheitsschäden, Schäden an kritischer Infrastruktur, Grundrechtsverletzungen.
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