Migration, Asyl & Grenzkontrolle: AI Act, Data Act & DSGVO-Pflichten
KI, die in den Bereichen Migration, Asyl und Grenzkontrolle eingesetzt wird, ist nach Anhang III Nr. 7 AI Act hochriskant — etwa zur Prüfung von Visa-, Asyl- und Aufenthaltsanträgen, zur Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit Einreise, Aufenthalt oder Asylbegehren oder als Lügendetektor-Polygraphie. Sie unterliegt spätestens am 2. Dezember 2027 (verschoben durch AI Omnibus 2026) dem Pflichtenbündel aus Art. 8–15 und der Konformitätsbewertung. Besonders sensibel sind biometrische Komponenten (dann Anhang III Nr. 1 + Art. 5 RBI-Verbot) und prädiktive Risiko-Scores, die mit dem Art. 5-Verbot der prädiktiven Straftatprognose (lit. d) kollidieren können. Grund- und Menschenrechte, die Genfer Flüchtlingskonvention und nationales Ausländerrecht überlagern den AI Act.
Steve Baka
Was Anhang III Nr. 7 erfasst
Anhang III Nr. 7 AI Act stuft als hochriskant ein: KI zur polyglotten Auswertung großer Mengen natürlichsprachlicher Texte (u. a. zur Prüfung von Visa-, Asyl- und Aufenthaltsanträgen); zur Bewertung der Zuverlässigkeit von Beweismitteln in Asylverfahren; zur Beurteilung des Risikos einer Person bei Einreise, Aufenthalt oder Asylbegehren; sowie als Polygraph (Lügendetektor). Diese Systeme entscheiden oder beeinflussen existentielle Rechtsstellungen — deshalb das volle Pflichtenbündel aus Art. 8–15.
Verbote und Grundrecht-Überlagerung
Eng verwandt mit den Verbotsbereichen: Risiko-Scoring, das auf eine Vorhersage von Straftaten allein aus Profiling hinausläuft, ist nach Art. 5 Abs. 1 lit. d verboten. Biometrische Identifizierung an Grenzen kann das RBI-Verbot (lit. h) oder die Kategorisierungs-Verbote (lit. g) berühren. Überlagert wird der AI Act durch Grund- und Menschenrechte (EU-Grundrechtecharta, EMRK), die Genfer Flüchtlingskonvention, das unionsrechtliche Asylverfahrensrecht und nationales Ausländer-/Grenzrecht. Eine AI-Act-konforme Risiko-KI kann deshalb im Einzelfall völker- oder verfassungsrechtlich unzulässig sein.
Pflichten und Aufsicht
Anbieter erfüllen Art. 8–15, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und Registrierung. Besonderes Gewicht haben hier die Transparenz-, Aufzeichnungs- und Aufsichtspflichten sowie das Recht auf Erläuterung individueller Entscheidungen (Art. 86 AI Act). Aufsichtlich wirken neben den nationalen Marktüberwachungsbehörden das EU AI Office (grenzüberschreitende Fälle, Art. 75), die Asyl- und Ausländerbehörden, die Datenschutz-Aufsichten und der Europäische Grenz- und Küstenwächter (Frontex) für seine eigenen Systeme.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act.
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung und GPAI-Aufsicht.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext der DSGVO.
AI Act — konsolidierter Lesetext (ai-act-law.eu)Future of Life Institute / Konsortium. Artikelgenaue, inoffiziell-konsolidierte Darstellung des AI Act.
European Data Protection Supervisor (EDPS)EDPS. EU-Datenschutzaufsicht; Stellungnahmen zum AI Act.
European Data Protection Board (EDPB)EDPB. EU-Datenschutzgremium mit KI-Leitlinien.
EU AI PactEuropäische Kommission. Freiwillige Frühumsetzung des AI Act.
Datenschutzkonferenz (DSK)DSK. Zusammenschluss der deutschen Datenschutz-Aufsichten.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI)BfDI. Bundesdatenschutzbeauftragter Deutschland.
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)EDÖB / FDPIC. Schweizer Datenschutzbehörde.
Council of Europe Framework Convention on AICouncil of Europe. Erstes völkerrechtliches Abkommen zu KI.
Häufige Fragen
Ist KI im Asylverfahren hochriskant?
Ja, sobald sie Asyl-/Aufenthaltsanträge prüft, Beweismittel bewertet oder Risiken bei Einreise/Aufenthalt/Asyl beurteilt (Anhang III Nr. 7). Sie unterliegt Art. 8–15 AI Act.
Sind Risiko-Scores für Asylsuchende erlaubt?
Nur wenn sie nicht allein auf Profiling beruhen (dann Verbot nach Art. 5 Abs. 1 lit. d). Sonst hochriskant nach Anhang III Nr. 7. Zusätzlich gelten Grund-/Menschenrechte und Asylverfahrensrecht.
Greifen Grund- und Menschenrechte?
Ja, überlagernd: EU-Grundrechtecharta, EMRK, Genfer Flüchtlingskonvention und nationales Ausländerrecht. Eine AI-Act-konforme KI kann völker-/verfassungsrechtlich dennoch unzulässig sein.
KI-Compliance für Migration, Asyl & Grenzkontrolle?
Wenn du im Sektor Migration, Asyl & Grenzkontrolle KI-Systeme einführst, entwickle ich mit dir die passende Strategie für AI Act, Data Act und DSGVO.