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Predictive Policing (Orte und Zeitpunkte): Risikoklasse und Pflichten im EU-KI-Recht

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Predictive Policing, das rein geografische Orte und Zeitpunkte potenzieller Straftaten vorhersagt (Hotspot-Karten, Einbruchsvorhersage, Routen-Prognose), ist nach EU AI Act MINIMAL RISIKANT und damit NICHT reguliert — weder verboten noch hochriskant. Anhang III Nr. 6 erfasst nur PERSONENBEZOGENE Analysen (Profiling, Risikobewertung konkreter Personen, Beweismittelbewertung), nicht rein räumlich-zeitliche Vorhersagen. Scharf abzugrenzen: (1) Orte/Zeiten = minimal/unreguliert; (2) personenbezogene Risikobewertung/Profiling in Strafverfolgung = hochriskant (Anhang III Nr. 6, spätestens 2.12.2027 durch AI Omnibus 2026); (3) Vorhersage, dass eine BESTIMMTE PERSON eine Straftat begeht, ausschließlich aus Profiling/Persönlichkeit = VERBOTEN (Art. 5 Abs. 1 lit. d, seit 2.2.2025). Überlagert: Grund- und Menschenrechte (Unschuldsvermutung, Gleichheitssatz), nationales Polizeirecht.

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
hochrisiko

Drei Risiko-Stufen je nach Bezugsobjekt

Der AI Act unterscheidet beim Predictive Policing nach Bezugsobjekt: (1) REIN RÄUMLICH-ZEITLICH (Hotspot-Karten, Einbruchs-Vorhersage nach Ort/Zeit, Schmuggel-Routen) = MINIMAL, unreguliert — keine AI-Act-Pflichten. (2) PERSONENBEZOGEN in Strafverfolgung (Risikobewertung/Profiling konkreter Personen, Beweismittelbewertung, Auffinden von Verdächtigen) = HOCHRISKANT nach Anhang III Nr. 6, spätestens 2.12.2027 (AI Omnibus 2026), volles Pflichtenbündel Art. 8–15, Aufzeichnung (Art. 12), menschliche Aufsicht (Art. 14). (3) Vorhersage, dass eine BESTIMMTE natürliche Person eine Straftat begeht, ausschließlich aus Profiling/Persönlichkeitsbewertung = VERBOTEN (Art. 5 Abs. 1 lit. d, seit 2.2.2025). Die praktische Gefahr: Aus einem Ort-Modell wird implizit eine Personenprognose (z. B. Hotspot-Bewohner pauschal als „riskant").

grenze verbot

Grenze zur verbotenen Personenprognose (Art. 5 Abs. 1 lit. d)

Die Grenze zum Verbot ist entscheidend. Verboten ist die Vorhersage des Risikos, dass eine natürliche Person eine Straftat begeht, ausschließlich auf der Grundlage des Profilings oder der Bewertung von Persönlichkeitsmerkmalen (Art. 5 Abs. 1 lit. d, seit 2. Februar 2025). Erlaubt (aber hochriskant) bleiben: Vorhersage von Orten/Zeiten, Risikobewertungen auf Basis verifizierter Fakten (Vorstrafen, aktuelles Verhalten, konkrete Anhaltspunkte) und die Auswertung objektiver Beweismittel. Wird aus einem Ort-Modell implizit eine Personenprognose (z. B. indem in Hotspots alle anwesenden Personen als „riskant" behandelt werden), droht der Übergang ins Verbot. Sorgfältige Verfahrensauslegung ist nötig.

risiken

Bias-Risiken und Grundrechtsschutz

Predictive Policing birgt systematische Bias-Risiken: historische Polizeidaten spiegeln bestehende Überwachungsschwerpunkte wider (z. B. bestimmte Viertel/Ethnien), die KI lernt diese Verzerrung und verstärkt sie (Feedback-Schleife). Art. 10 (Daten-Governance mit Bias-Prüfung) ist daher zentral. Überlagert werden die KI-Pflichten durch Grund- und Menschenrechte (Unschuldsvermutung Art. 6 EMRK, Gleichheitssatz), nationales Polizeirecht (in Deutschland Polizeirecht der Länder, V-Personen-Regelungen) und die Datenaufsicht. Transparenz (welche Daten, welche Orte, welche Kontrolle) und demokratische Kontrolle sind Voraussetzung für Legitimität.

Sources

Quellen

Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-Lex

Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).

EU AI Office

Europäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.

Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-Lex

Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) — EUR-Lex

Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext der DSGVO; maßgeblich für KI-Verarbeitung personenbezogener Daten.

AI Act — konsolidierter Lesetext (ai-act-law.eu)

Future of Life Institute / Konsortium. Breit genutzte inoffiziell-konsolidierte, artikelgenaue Darstellung des AI Act.

European Data Protection Supervisor (EDPS)

EDPS. EU-Datenschutzaufsicht; Stellungnahmen zum AI Act und Schnittstelle KI/Datenschutz.

European Data Protection Board (EDPB)

EDPB. Gremium der EU-Datenschutzbehörden mit Leitlinien zur KI-Verarbeitung.

EU AI Pact

Europäische Kommission. Freiwillige Frühumsetzung des AI Act; Indikator für Markterwartungen.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

BSI. IT-Sicherheitsbehörde Deutschland; relevant für Cybersecurity-Pflichten des AI Act und CRA/NIS2.

Datenschutzkonferenz (DSK)

DSK. Zusammenschluss der deutschen Aufsichtsbehörden; Orientierungshilfen auch zu KI.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI)

BfDI. Bundesweiter Datenschutzbeauftragter Deutschland.

Rat für Künstliche Intelligenz (Österreich)

Bundesministerium AT. Beratendes Gremium und Ministerium für KI-Politik in Österreich.

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)

EDÖB / FDPIC. Schweizer Datenschutzbehörde; Bezug zu EU-KI-Recht für die Schweiz.

Cyber Resilience Act (VO (EU) 2024/2847) — EUR-Lex

Amtsblatt der Europäischen Union. Schnittstellen-Rechtsakt zur Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen (KI-relevant).

Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2) — EUR-Lex

Amtsblatt der Europäischen Union. Schnittstellen-Rechtsakt zu IT-Sicherheitsanforderungen für kritische Sektoren.

FAQ

Häufige Fragen

Ist Predictive Policing verboten?

Orts-/Zeit-Prognose ist hochriskant (Anhang III Nr. 6), nicht verboten. Nur die Personenprognose allein aus Profiling ist verboten (Art. 5 Abs. 1 lit. d).

Wo liegt die Grenze zum Verbot?

Bei der Vorhersage, dass eine bestimmte Person straffällig wird — ausschließlich aus Profiling/Persönlichkeit. Orte/Zeiten + verifizierte Fakten bleiben hochriskant.

Warum ist Bias hier besonders problematisch?

Historische Polizeidaten spiegeln Überwachungsschwerpunkte wider; die KI lernt und verstärkt die Verzerrung (Feedback-Schleife). Art. 10 verlangt Bias-Prüfung.

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