Beratendes Forum: Definition und rechtliche Bedeutung (AI Act / Data Act)
Das Beratende Forum nach Art. 67 AI Act ist das Stakeholder-Gremium des Europäischen KI-Rats (AI Board, Art. 65) und des AI Office (Art. 64). Es versammelt ausgewählte Experten aus Industrie (insbesondere KMU, Startups), Zivilgesellschaft (Verbraucher-/Grundrechtsorganisationen), Forschung (Akademie, KI-Institute) und Standardisierung (CEN/CENELEC, ISO/IEC). Aufgabe: Beratung des Boards/AI Office bei technischen/regulatorischen Fragen, Stellungnahme zu Leitlinien, Leitlinien-Beitrag, Kollektiveingaben. Mitglieder: bis zu 50, von der Kommission benannt. Unabhängig von nationalen Interessen — Fokus auf Unions-/Sektor-Expertise. Das Beratende Forum ist ein zivilgesellschaftliches und industrielles Korrektiv zur behördlichen/top-down-Regulierung. Überlagert: Beteiligung des Wissenschaftlichen Ausschusses (Art. 68), Industrie-Plattform (Art. 67 Abs. 3).
Steve Baka
Rolle und Aufgaben (Art. 67)
Art. 67 AI Act etabliert das Beratende Forum als Stakeholder-Gremium. Mitglieder: bis zu 50 von der Kommission benannte Vertreter ausgewählter Akteure aus Industrie (insbesondere Startups/KMU), Zivilgesellschaft (Verbraucher-, Grundrechts-, Sozialorganisationen), Akademik (Forschungseinrichtungen, KI-Institute) und Standardisierung (CEN/CENELEC, ISO/IEC). Aufgaben: Beratung des AI Boards (Art. 65) und des AI Office (Art. 64) bei technischen/regulatorischen Fragen; technische Expertise bei Ausarbeitungen (z. B. harmonisierte Normen, Kommissions-Leitlinien); Stellungnahme zu konsultierten Fragen; Einreichung von Kollektivbeiträgen. Das Forum tagt regelmäßig, kann Arbeitsgruppen bilden. Unabhängig von nationalen Interessen — Fokus auf fachliche/unionsweite Perspektive. Es ist das zivilgesellschaftlich-industrielle Korrektiv zur top-down-Regulierung.
Struktur und Auswahl
Auswahl durch die Kommission nach Repräsentativität, Expertise, Ausgewogenheit (Geschlecht, Geografie, Sektor). Bedeutende Branchen-/Themenvertreter (ETNO, DIGITALEUROPE, ANEC, BEUC, AlgorithmWatch, Access Now, AI Now, akademische Institute, CEN-CENELEC JTC 21). Mandat: befristet (3 Jahre), erneuerbar. Unabhängigkeit: Mitglieder vertreten ihre Organisationen/Expertise, nicht Regierungen; keine direkten behördlichen Weisungen. Plus: Assoziierte Mitglieder (EU-Agenturen wie ENISA, FRA, EDPB, EQUS), Berater ohne Stimmrecht. Zusammenarbeit: mit dem Wissenschaftlichen Ausschuss (Art. 68 — einschlägige Wissenschaftler), der Industrie-/Zivilgesellschaft-Plattform (Art. 67 Abs. 3), dem AI Board. Das Forum bereitet Entscheidungen des Boards/AI Office vor und sichert Stakeholder-Einbindung.
Praxis: Stakeholder-Einfluss und Transparenz
Praktisch relevant für Stakeholder (Unternehmen, NGOs, Forschung): das Beratende Forum ist ein formaler Kanal, um AI-Act-Auslegung und -Leitlinien zu beeinflussen. Beiträge können Eingang in Kommissions-Leitlinien, harmonisierte Normen, Standardisierung finden. Unternehmen mit Mitgliedschaft (oder Assoziiierung über Branchenverbände) haben frühzeitigen Einblick. Herausforderung: Transparenz — Stellungnahmen, Sitzungen, Positionen sollten öffentlich zugänglich sein, um Legitimität zu sichern; die Praxis entwickelt sich. Für DACH-Akteure: Mitgliedschaft über EU-Branchenverbände (Digitaleurope, BitkomEU), Mitarbeit in CEN/CENELEC JTC 21, direkte Konsultationen. Das Forum ist ein Indikator für die Stakeholder-Orientierung des AI Act — es unterscheidet die EU von regulatorischen Ansätzen ohne Zivilgesellschaftseinbindung. Eine proaktive Stakeholder-Strategie zahlt sich aus.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act.
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung und GPAI-Aufsicht.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext der DSGVO.
AI Act — konsolidierter Lesetext (ai-act-law.eu)Future of Life Institute / Konsortium. Artikelgenaue, inoffiziell-konsolidierte Darstellung des AI Act.
European Data Protection Supervisor (EDPS)EDPS. EU-Datenschutzaufsicht; Stellungnahmen zum AI Act.
European Data Protection Board (EDPB)EDPB. EU-Datenschutzgremium mit KI-Leitlinien.
EU AI PactEuropäische Kommission. Freiwillige Frühumsetzung des AI Act.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)BSI. IT-Sicherheitsbehörde Deutschland.
Datenschutzkonferenz (DSK)DSK. Zusammenschluss der deutschen Datenschutz-Aufsichten.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI)BfDI. Bundesdatenschutzbeauftragter Deutschland.
Rat für Künstliche Intelligenz (Österreich)Bundesministerium AT. KI-Politik und Beratung in Österreich.
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)EDÖB / FDPIC. Schweizer Datenschutzbehörde.
Council of Europe Framework Convention on AICouncil of Europe. Erstes völkerrechtliches Abkommen zu KI.
Häufige Fragen
Was ist das Beratende Forum (Art. 67)?
Stakeholder-Gremium des AI Boards und AI Office — bis zu 50 Experten aus Industrie, Zivilgesellschaft, Forschung, Standardisierung. Beratung, Stellungnahme, Kollektivbeiträge.
Wer wählt die Mitglieder?
Die Kommission, nach Repräsentativität, Expertise, Ausgewogenheit (Geschlecht, Geografie, Sektor). Mandat 3 Jahre, erneuerbar. Unabhängig von nationalen Interessen.
Wie kann ich Einfluss nehmen?
Mitgliedschaft über EU-Branchenverbände (Digitaleurope, BitkomEU), Mitarbeit in CEN/CENELEC JTC 21, direkte Konsultationen. Beiträge fließen in Leitlinien/Normen ein.
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